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Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Wettswil a.A.

Mit Beschluss vom 26. Juni 2026 wurde – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 – ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Wettswil a.A. erlassen.

Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.

Das Verbot gilt ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Siehe amtliche Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch