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Luftaufnahme_WettswilaA-6

Bepflanzungsrückschnitt von Grünhecken, Bäumen und Sträuchern bis 15. Oktober 2026

Gemäss dem kantonalen Strassenverkehr dürfen weder Äste von Bäumen noch Sträucher in das Lichtraumprofil des Strassen- und Trottoirgebietes reichen und müssen stets unter Schnitt gehalten werden. Die Grundeigentümerschaft wird aufgefordert, den Zustand der Sträucher, Hecken und Bäume längs der Strassen und Wegen zu überprüfen und alle in das Lichtraumprofil des Strassengebietes hinausragende Pflanzenteile bis zur Hinterkante des Gehwegabschlusses zurückzuschneiden. Es ist besonders darauf zu achten, dass allfällige Strassensignale, Hydranten und Wegweiser nicht überwachsen werden. Bepflanzungen welche die Leuchtkraft der Strassen- und Wegbeleuchtungen einschränken, sind so zurückzuschneiden, dass die Strassen und Wegen vollständig beleuchtet werden. Die Werke führen am 15. Oktober 2026 die Kontrollgänge durch. Bei Unterlassen des vorschriftsgemässen Rückschnittes wird eine Ersatzvornahme verfügt. Die Kosten des Rückschnittes durch die Werke werden der Grundeigentümerschaft verrechnet. Weitere Angaben sind unter diesem Link auf der Homepage der Gemeinde Wettswil verfügbar. Für Fragen ist der Leiter Werkbetrieb unter Telefon 044 701 19 29 oder werkhof@wettswil.ch erreichbar.