Interessenbindungen der Gemeindebehörden
Gestützt auf Art. 7 des Organisations- und Geschäftsreglements der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. deklarieren die Mitglieder einer Behörde oder Kommission ihre Interessenbindungen gestützt auf Art. 42 Abs. 2 Gemeindegesetz bei Beginn der Legislatur selber offen. Weitere Informationen und Angaben finden Sie im Dokument Gemeinderat - Konstituierung, Interessenbindung .pdf [pdf, 164 KB]