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Ortsplanung

«Das räumliche Entwicklungsleitbild bietet uns die Möglichkeit, die Gestaltung und Weiterentwicklung von Wettswil über die nächsten 20 Jahren weitsichtig zu planen und festzulegen. Dies um weiterhin eine attraktive und lebenswerte Wohngemeinde zu bleiben und die kommenden Herausforderungen eines weiteren Bevölkerungswachstums im Sinne einer attraktiven Siedlungsentwicklung zu meistern. Ebenso wichtig ist es, Lösungen zum Klimaschutz und zur Mobilität zu finden. Das Entwicklungsleitbild ist auch eine gute Grundlage für die Überarbeitung unserer Bau- und Zonenordnung (BZO).» Katrin Röthlisberger, Gemeindepräsidentin Wettswil a.A. 

Das Amt für Raumentwicklung hat im Jahr 2016 den beiden Gemeinden Wettswil a.A. und Bonstetten die raumplanerische Situation präsentiert. Daraus resultierte, dass die Gemeinden für ihre zukünftige Richt- und Nutzungsplanung ein gemeinsames räumliches Entwicklungsleitbild (REL) erarbeiten müssen. Der Planungsausschuss, vertreten durch Gemeindevertreter und Verwaltungsmitarbeitende der beiden Gemeinden, hat das REL erarbeitet. Begleitet wurden die Arbeiten durch die Planar AG, Zürich. Das REL zeigt die räumliche Vision und die entsprechende Strategie für die nächsten 20 Jahren der beiden Gemeinden auf. Das Leitbild bildet eine wichtige Grundlage für die weiteren ortsplanerischen Massnahmen und die Siedlungsentwicklung der Politischen Gemeinde Wettswil a.A.

Die breite Bevölkerung wurde am 26. September 2022 an einer Orientierungsveranstaltung über das REL informiert. Anschliessend konnte sich diese vom 27. September 2022 bis 31. Oktober 2022 über das Online-Tool E-Mitwirkung oder in analoger Form (brieflich) zum REL äussern. Insgesamt sind 100 Eingaben von 40 Personen eingegangen. In der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. haben insgesamt 21 Personen mitgewirkt, welche 57 Eingaben eingereicht haben. 

Der Planungsausschuss hat die Mitwirkungseingaben im November/Dezember 2022 eingehend geprüft und diskutiert. Einzelne Anregungen und Ideen konnten direkt übernommen werden. Einige Eingaben wurden bereits im REL stufengerecht berücksichtigt und das REL nicht weiter angepasst. Zudem sind auch einige Mitwirkungen eingegangen, welche nicht im REL abgedeckt werden, sondern in anderen Planungsinstrumenten bearbeitet werden.

Die beiden Gemeinderäte Wettswil a.A. und Bonstetten haben die definitive Schlussfassung des REL Ende Januar 2023 genehmigt. Es freut uns, Ihnen den abschliessenden Bericht hier zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage des REL soll nun die Ortsplanung revidiert werden.

Räumliches Entwicklungsleitbild Wettswil-Bonstetten, Bericht Stand Januar 2023 [pdf, 62.4 MB]