Identitätskarte und Pass
Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip erhältlich und kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle Wettswil a.A. beantragt werden. Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen.
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Die Gemeindeverwaltung kann ausschliesslich Identitätskarten-Anträge entgegennehmen, keine Anträge für Pässe oder Pass/IDK-Kombi. Alles was mit einem Pass zu tun hat, auch das Kombi, ist beim Passbüro Zürich zu beantragen.
Wenn Sie nur eine ID-Karte wünschen und was Sie hierzu alles an den Schalter bringen müssen, lesen Sie weiter unten.
Alle benötigten Informationen zum Schweizer Pass und der Schweizer Identitätskarte finden Sie beim kantonalen Passbüro Zürich und/oder dem Bundesamt für Polizei (FEDPOL).
Das Merkblatt des kantonalen Passbüros Zürich hilft Ihnen für eine erste gute Übersicht und allf. Entscheidungsfindung, ob Sie nur eine ID-Karte, nur ein Pass oder vom günstigen Kombi-Angebot (Pass und ID-Karte) des Passbüros profitieren möchten.
Nicht verheiratete Paare mit minderjährigen Kindern sprechen entweder gemeinsam am Schalter der Einwohnerkontrolle für eine Identitätskarte oder beim Passbüro für den Pass oder fürs Kombi-Angebot (Pass und ID-Karte) vor oder das am Schalter abwesende Elternteil füllt die Zustimmungserklärung zu Hause aus und gibt diese unterschrieben der mit dem Kind vorsprechenden Person mit.
ID-Kartenantrag bei der Gemeindeverwaltung
Möchten Sie nur eine Identitätskarte für sich oder Ihr minderjähriges Kind / Ihre minderjährigen Kinder beantragen und kein Pass (auch kein Kombi), so besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten oder vereinbaren mit uns ein Termin ausserhalb der Öffnungszeiten.
Für ID-Karten Anträge nehmen Sie bitte zu uns an den Schalter mit:
- Alte ID-Karte (wenn vorhanden*),
- ein Passfoto , das nicht älter als 1 Jahr ist und den Richtlinien des Kantons entspricht (kann uns auch in digitaler Form per E-Mail zugestellt werden)
- minderjähriges Kind von nicht verheirateten Eltern: bitte ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des am Schalter abwesenden Elternteils mitbringen
- Gebühren (können in bar, mit EC/Maestro, Postcard, Twint oder Kreditkarte bezahlt werden)
*Ist Ihre ID-Karte verloren gegangen / gestohlen worden, so holen Sie sich bitte eine Verlustanzeige der ID-Karte bei einem beliebeigen Posten der Kantonspolizei und bringen diese mit, besten Dank.
Bei Erstbeantragungen von ID-Karten wie z.B. für Babys, nehmen Sie bitte den Geburtsschein oder den Familienausweis mit.
Wir müssen jede Person, die einen Antrag stellt, am Schalter gesehen haben. Kinder müssen ab Schulalter zudem selbständig unterschreiben.
Weitere Merkblätter und Formulare (wie z.B. auch das Einverständnis eines Beistandes) sind auf der Webseite des kantonalen Passbüros zu finden.
Bitte beachten Sie: Für Reisen nach England benötigen Sie einen Schweizer Pass, die ID-Karte reicht nicht aus.
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.
Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle Wettswil a.A., sondern beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Bei Interesse betr. Einbürgerung von Schweizern und/oder Ausländern finden Sie alle Informationen in den Dienstleistungen des Berreiches Einbürgerungsabteilung / Einwohnerkontrolle.