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Abstimmungen und Wahlen

Wichtige Informationen

In kaum einem anderen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl, die hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.

Wer stimmt, bestimmt!

Nur wer seine politischen Rechte ausübt und wahrnimmt, kann in Sachvorlagen und Wahlen mitbestimmen und mitgestalten. Die eigene Meinungsbildung und das Interesse über das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kanton und Gemeinde sind wichtig und zentral. Informieren Sie sich.

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürger/innen ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Wettswil a.A. Auslandschweizer/-innen können an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen National- und Ständeratswahlen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativen und Referendumsbegehren unterzeichnen. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Schweizervertretung im Ausland. Die Auslandschweizer/-innen, die im Kanton Zürich registriert sind, erhalten die Stimmunterlagen von der Stadt Zürich zugestellt.

Abstimmungs- und Wahltermine 2024

  • Sonntag, 3. März 2024 (1. Wahlgang Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat) 
  • Sonntag, 9. Juni 2024 (2. Wahlgang Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat)
  • Sonntag, 22. September 2024
  • Sonntag, 24. November 2024

So stimmen Sie richtig ab

Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. Das Stimmrecht kann wie folgt ausgeübt werden:

  • Persönlich an der Urne im Gemeindehaus am Wahl- und Abstimmungssonntag von 09.00 – 10.00 Uhr
  • Vorzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus während den Schalteröffnungszeiten.
  • Stellvertretung durch eine andere in der Gemeinde Wettswil a.A. wohnende stimmberechtigte Person. Die stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.
  • Brieflich – Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen! Informationen über die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Voteinfo

«VoteInfo» ist eine App von Bund und Kantonen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.