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Todesfall

Das Bestattungsamt ist für die Organisation und die Terminkoordination von Bestattungen sowie Abdankungen von Verstorbenen, welche in Wettswil a.A. hatten, zuständig. In Absprache mit den Angehörigen wird der letzte Wille der Verstorbenen berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt.

Meldung eines Todesfalls

Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt an das Bestattungsamt geschickt. Ist der Tod zu Hause eingetroffen, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist Grundlage für die Anzeige (Anordnung) der Bestattung.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich dem Bestattungsamt vorzulegen (falls vorhanden):

  • Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis & Reisepass
  • Familienbüchlein
  • Wegleitung im Todesfalle

Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den Pikettdienst unter folgender Telefonnummer:
079 355 90 90.

Erdbestattung oder Kremation

Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Allenfalls hat der/die Verstorbene seine Wünsche auch in der Wegleitung im Todesfalle (zu beziehen bei der Gemeindeverwaltung oder im Online-Schalter) formuliert. Ansonsten entscheiden die Angehörigen bzw. das Bestattungsamt darüber. Erdbestattungen und Feuerbestattungen erfolgen in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als sieben Tage nach dem Tod. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen werden in der Regel keine Abdankungen, Erdbestattungen und Feuerbestattungen durchgeführt.

Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holz-Sarg oder eine Ton-Urne zur Verfügung. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst.

Grabwahl

Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl (siehe Situationsplan [pdf]):

  • Erdbestattungsgräber (B, C, E, F und G)
  • Urnenreihengräber (H, J, K, L, N und O)
  • Urnengemeinschaftsgräber (A, M, UK oder D mit Stelen)
  • Urnenwiesengräber anonym (W)
  • Kindergrab (P)

Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab, Urnengrab oder im Urnenkreis-Grab beigesetzt werden.

Ruhefrist

Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Diese wird nicht verlängert, wenn Urnen in einem bestehenden Grab beigesetzt werden.

Steueramtliches Nachlass-Inventar

Im Bedarfsfalle nimmt das Steueramt mit den Angehörigen direkt Kontakt auf.

Finanzielles

Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Wettswil a. A. hatten, werden die einfachen Bestattungskosten durch die Gemeinde übernommen. Die Muschelkalkplatte sowie deren Beschriftung beim Urnenkreis-Grab, die Beschriftungen der Namenstafeln bei den D-Stelen und spezielle Wünsche gehen zu Lasten der Angehörigen.

Weiteres

Im Weiteren kann auf die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen verwiesen werden. Die Wegleitung im Todesfalle wurde als Wegweiser und Hilfe für die Betroffenen ausgearbeitet.

 

Zuständige Abteilung