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Nachweis über (kein) Sozialhilfebezug

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung und im Zusammenhang mit Einbürgerungsgesuchen eine Bestätigung der Sozialhilfebehörden ihrer Wohnorte.

Aktive und ehemalige Einwohner von Wettswil können diese beim Sozialdienst Unteramt via  E-Mail mit Angabe folgender Personalien bestellen:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Adresse

Die Bestätigung ist kostenlos und wird Ihnen anschliessend innert längstens 5 Tagen per A-Post zugestellt.

Wichtig: Für das Einbürgerungsgesuch benötigt man ein zusätzliches separates Formular, welches Sie hier finden, den oberen Teil ausfüllen und so dem Sozialdienst Unteramt per E-Mail oder allenfalls auch per Post zustellen können. 

Allfällige Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.