Feuerpolizei
Adresse
Dienstleistungscenter Amt (DILECA)
Feuerpolizei
Herr Andreas Haldemann
Lagerstrasse 11
8910 Affoltern a.A.
Homepage
Kontakt
Name | Kontakt |
---|---|
Andreas Haldemann | Tel. 044 763 70 05 / E-Mail Fax 044 763 70 09 |
Link
Formulare GVZ
Die Feuerpolizei vollzieht sämtliche Vorschriften, die sich auf den vorbeugenden Brandschutz beziehen, insbesondere:
- Das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 (FFG)
- Das Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz)
- vom 7. September 1975 (PBG)
- Die Verordnung über den baulichen Brandschutz vom 27. Juni 1979 (BBSV)
- Die Verordnung über den allgemeinen Brandschutz vom 31. Oktober 1979 (ABSV)
- Die Verordnung über den Gebäudeblitzschutz vom 21. August 1979 (GBV)
- Alle weiteren Erlasse, Richtlinien und Normalien, die von der kantonalen Feuerpolizei
- als verbindlich erklärt worden sind
Ziel und Aufgaben
Ziel und Aufgaben der Feuerpolizei sind, durch geeignete Massnahmen die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und Explosionen zu verhüten und Fluchtwege sicherzustellen. Sie hilft so, vor allem Menschen und Tiere, sowie Sachwerte zu schützen.
Auskünfte und Beratungen
Beratungen von Gemeinden, Bauherren, Architekten, Gebäudeeigentümern bzw. Betriebsinhabern, Mietern oder Pächtern in Angelegenheiten des Brandschutzes.
Baugesuche
Prüfen von Baugesuchen in Bezug auf den Brandschutz und Antrag stellen an die Baubehörde bzw. an die kantonale Feuerpolizei.
Gebäudekartei
Erstellen und Nachführen einer Gebäudekartei und Terminkontrolle über periodisch zu kontrollierende Gebäude.
Mängelbehebung
- Erstellen von Rapporten, Verfügungen usw. zur Behebung kleinerer Mängel;
- Erstellen von Anträgen an die zuständige Behörde zur Behebung grösserer Mängel;
- Kontrollieren der Mängelbehebung.
Meldungen
Jährliche Berichterstattung über alle Tätigkeiten an die Gemeinde zu Handen der zuständigen Aufsichtsbehörde (Statthalter).
Rekurse
Verfassen von Vernehmlassungen in Rekursverfahren.