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Amtliche Publikationen und Bauausschreibungen

Bauausschreibungen

Die Pläne der ausgeschriebenen Bauprojekte liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde (Gemeindeverwaltung, Postfach, 8907 Wettswil a.A.) schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (e-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab der Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).

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Amtliche Publikationen

Die amtlichen Publikationen erfolgen im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern und, wenn gesetzlich vorgeschrieben, im Amtsblatt des Kantons Zürich. Der Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern wird allen Wettswiler Haushaltungen kostenlos zugestellt.

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Medienmitteilungen des Regierungsrates des Kantons Zürich
Medienmitteilungen des Bundesrates