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Arbeitsbewilligung - Stellenantritt und Stellenwechsel

Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern

Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.

Bitte informieren Sie sich hierzu direkt beim zuständigen

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Walchestrasse 19, 8090 Zürich
Tel. 043 259 49 49
E-Mail

Formular um die Arbeitsbewilligung zu beantragen