Navigieren in Gemeinde Wettswil am Albis

Waffenerwerbsschein

Erwerb

Wer eine Waffe erwirbt (durch Leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung usw.) muss immer über einen gültigen Rechtstitel – also einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung verfügen. Dies ungeachtet davon, ob die Waffe bei einem Händler oder bei einer Privatperson erworben wird.

Im Waffengesetz wird unterschieden zwischen Waffen, die mit Vertrag, mit Waffenerwerbsschein oder mit Ausnahmebewilligung erworben werden können.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema sowie der Link zum WES-Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: Kantonspolizei Zürich Fachdienst Waffen/Sprengstoffe

WES-Gesuch

Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen der Gemeindeverwaltung Wettswil a.A., Abteilung Präsidiales einzureichen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
  • Fragebogen für WES-Gesuchsteller bitte handschriftlich ausfüllen und diesen unterzeichnet der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zustellen.  

Verfahren

Das Gesuch wird zuerst durch die Verwaltung und anschliessend durch die Kantonspolizei Zürich eingehend geprüft. Wenn keine Einwände bestehen, wird das WES-Gesuch anschliessend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet. Wenn dies erfolgt ist, wird der Waffenerwerbschen schnellstmöglich dem Antragsteller auf dem Postweg zugestellt. 

Verweigerungsgründe

  • Minderjährigkeit
  • Annahme, dass die gesuchstellende Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
  • Eintrag im Strafregister wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung
  • Krankheiten, die für den Umgang mit Waffen ein erhöhtes Risiko darstellen könnten, wie Medikamente-, Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit

Gültigkeit

Der Waffenerwerbsschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Gebühr

Die Gebühr beträgt Fr. 50.00