Betreibungsauskünfte
Für die Gemeinden Bonstetten, Wettswil, Stallikon und Hedingen ist das Betreibungsamt Bonstetten zuständig
Selbstauskunft
Der einfachste Weg ist die elektronische Bestellung über die Webseite der Gemeindeverwaltung Bonstetten / des Betreibungsamtes Bonstetten.
Schriftliche Anfrage: Unter Angabe von Name, Vorname, genauer Wohnadresse und Geburtsdatum. Kopie eines Ausweises beilegen.
Direkt im Betreibungsamt: Gegen Vorweisung eines Ausweises (mit Bild) und Barzahlung von Fr. 17.-- (Auskunft über ein Familienmitglied, Ehepartner oder Wohnpartner nur gegen Vorweisung einer Vollmacht).
Auskunft über Dritte
Natürliche Personen: Es müssen Name, Vorname und die genaue Wohnadresse und wenn möglich Geburtsdatum enthalten sein.
Im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften: Neben dem genauen Firmennamen muss die Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten sein; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben (Art. 46 Abs. 2 SchKG).
Ihr Interesse muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.
Kosten der Betreibungsauskunft
Eine summarische Betreibungsauskunft kostet Fr. 17.--. Unsere Kosten werden mit Einzelrechnung erhoben. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage ein frankiertes Retourcouvert C5 bei.
Allgemeine Hinweise
Unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse. Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht. Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt. Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche gegen bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen.Telefonische Betreibungsauskünfte werden nicht erteilt.