Unterschriftenbeglaubigungen
Vorsicht: Gemäss kantonalem EG zum ZGB sind im Kanton Zürich ausschliesslich die Notariate und Gemeindeammannämter befugt, Unterschriften zu beglaubigen, jedoch nicht das Verwaltungspersonal der Gemeindeverwaltung Wettswil a.A.
Wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeammann- und Betreibungsamt in Bonstetten oder ein Notariat.