Nachweis über (kein) Sozialhilfebezug
Ausländerinnen und Ausländer benötigen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung eine Bestätigung der Sozialhilfebehörden ihrer Wohnorte.
Aktive und ehemalige Einwohner von Wettswil können diese beim Sozialdienst Unteramt via E-Mail mit Angabe folgender Personalien (bestenfalls zusammen mit dem Scan des Schreibens des Migrationsamtes als Anhang) bestellen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Adresse
Die Bestätigung ist kostenlos und wird Ihnen anschliessend innert längstens 5 Tagen per A-Post zugestellt.
Allfällige Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.