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Abstimmung vom 19. November 2023 betreffend Teilrevision der Nutzungsplanung „Weierächer-Grabmatten (Bauordnung, Zonenplan und Kernzonenplan) wird aufgehoben

Das Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut.

Am 19. November 2023 nahmen die Stimmberechtigten der Gemeinde Wettswil a.A. die Vorlage betreffend Teilrevision der Nutzungsplanung mit 768 Ja-Stimmen gegen 722 Nein-Stimmen (Ja-Stimmen-Anteil: 51,5 %) an.

Wie im Anzeiger vom 20. Oktober 2023 sowie 19. November 2023 durch den Gemeinderat Wettswil a.A. mitgeteilt, wurde beim Bezirksrat Affoltern a.A. Stimmrechtsrekurs gegen oben genannte Abstimmungsvorlage eingereicht. Der Bezirksrat stützte in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2023 die Haltung des Gemeinderats und wies den Stimmrechtsrekurs ab. Die Rekurrenten reichten in der Folge Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein, welches nun mit Urteil vom 21. März 2024 die Beschwerde gutgeheissen und die Abstimmung betreffend Teilrevision der Nutzungsplanung «Weierächer-Grabmatten» aufgehoben hat. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass wesentliche Informationen zur geplanten Erschliessungsvariante den Stimmberechtigen im Beleuchtenden Bericht nicht transparent genug dargestellt wurden. Der Gemeinderat nimmt dieses Urteil mit Bedauern zur Kenntnis und evaluiert zurzeit das weitere Vorgehen.

Gemeinderat Wettswil a.A.