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Gemeindeverwaltung passt Öffnungszeiten dauerhaft an

Neuigkeiten aus den Verhandlungen des Gemeinderates Wettswil a.A.

Die Gemeindeverwaltung reduziert die Schalter- und Telefonöffnungszeiten ab Anfang Mai 2024, steht jedoch der Bevölkerung auf vorherige Terminabsprache weiterhin auch ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bereits zwischen Dezember 2023 und April 2024 galten für die Gemeindeverwaltung aufgrund eines personellen Engpasses reduzierte Öffnungs- und Telefonzeiten. Dabei hat die Gemeindeverwaltung positive Erfahrungen gemacht.

Diese Massnahme dient hauptsächlich der Steigerung der Effizienz und einer verbesserten Ressourcennutzung. Durch die Anpassung können die (gleichbleibenden) Arbeitsstunden des Personals effizienter gestaltet (weniger Unterbrechungen) und Überstunden vermieden respektive reduziert werden. Die neuen Öffnungszeiten wurden der bekannten, meist frequentierten, Nachfrage angepasst. Während am Montag und Dienstag die Schalterfrequenzen in der Regel erhöht sind, sind diese gegen Ende der Woche, insbesondere an den Nachmittagen, eher niedrig. Die Entscheidung, die Öffnungszeiten zu reduzieren, basiert ebenfalls auf der Feststellung, dass aufgrund der Digitalisierung die Schalterkontakte abgenommen haben und in Zukunft wohl noch weiter abnehmen werden. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern aber weiterhin auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten (auf vorherige Terminabsprache) zur Verfügung. Die Öffnungszeiten gestalten sich ab dem 2. Mai 2024 wie folgt:

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 08.00 Uhr – 11.30 Uhr 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Dienstag - Freitag 08.00 Uhr – 11.30 Uhr Termine auf vorgängige Absprache möglich

 Die Gemeindeverwaltung steht der Bevölkerung nach Vereinbarung  gerne für Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Nutzungsplanung Weierächer-Grabmatten – Entscheid des Verwaltungsgerichts

Wie im Anzeiger vom 4. April 2024 informiert, hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 21. März 2024 die Abstimmung vom 19. November 2023 betreffend Nutzungsplanung Weieraecher-Grabmatten aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Beschluss fest, dass wesentliche Informationen zur geplanten Erschliessungsvariante den Stimmberechtigten im Beleuchtenden Bericht nicht transparent genug dargestellt wurden. Der Gemeinderat hat dieses Urteil zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen beraten. Der Gemeinderat hat entschieden, gegen das Urteil keine Beschwerde zu erheben und hat das Geschäft zurück an die Quartierplankommission überwiesen mit der Bitte, die weiteren möglichen Schritte zu prüfen. Der Gemeinderat wird laufend über das Verfahren informieren.

Im Weiteren hat der Gemeinderat…

  • unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung fünf Personen (davon zwei Kinder) in das Bürgerrecht der Gemeinde Wettswil a.A. aufgenommen. Die Gesuchstellenden stammen aus Rumänien, Deutschland, Österreich und Russland.
  • aufgrund der unvorhersehbaren Zusatzaufwände im Zusammenhang mit dem Verkauf des gemeindeeigenen Kabelnetzes ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 75‘000.00 inkl. MwSt. und Reserve bewilligt. Dies nachdem bereits Anfang 2023 ein Zusatzkredit von CHF 48‘000.00 genehmigt werden musste.
  • das Projekt Solarfaltdach HORIZON des Zweckverbands Kläranlage Birmendorf inklusive dem Kostenteiler, mit voraussichtlichen Kapitalkosten für die Gemeinde Wettswil a.A. in der Höhe CHF 12‘817.90, genehmigt.
  • die Jahresrechnung 2023 der IKA Pflegezentrum Sonnenberg mit einem Gesamtaufwand von CHF 14'648'075.49 sowie einem Gesamtertrag von CHF 15'473'391.62 und somit einem Ertragsüberschuss von CHF 825'316.13 genehmigt.
  • das Budget 2024 und den Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2027 der KESB Bezirk Affoltern zur Kenntnis genommen sowie eine Erhöhung des Stellenplans bei der KESB genehmigt.
  • zur Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister sowie zu den geplanten Versorgungsregionen Pflegeheimbettenplanung Stellung genommen.
  • für die Behebung der aufgrund der periodischen Kontrollen der elektrischen Installationen festgestellten Mängel beim Schützenhaus, Friedhof Heissächer sowie bei der Polleranlage Wannächerstrasse 13 ein Kredit in der Höhe von CHF 12‘000.00 bewilligt.

Gemeinderat Wettswil a.A.