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Wegzug von Wettswil a.A.

Bei einem Zuzug   nach, Umzug   innerhalb oder Wegzug   von Wettswil am Albis können Sie sich bequem online über eUmzugCH   oder persönlich am Schalter in Wettswil an-/um-/abmelden. Die gesetzliche Meldefrist dafür beträgt maximal 14 Tage ab Ereignis.

Bei allfälliger persönlicher Vorsprache bitte folgendes an den Schalter mitbringen:

Schweizerische Staatsangehörige:
Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige:
Ausländerausweis

Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie eine Adressänderung innerhalb von Wettswil am Albis von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen ist der Einwohnerkontrolle eine entsprechende Erklärung [pdf] ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sind auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes vorzulegen.

Wichtig: Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift (Einverständnis) von beiden Elternteilen benötigt.

Militärdienstpflichtige melden die Adressänderung bitte auch der Militärverwaltung und beachten deren Hinweise.

Zusätzliche Hilfestellungen für Personen, die sich kurz- oder langfristig ins Ausland abmelden oder auswandern möchten:

Bei Wegzug ins Ausland ist mit dem Steueramt betr. Steuerabrechnung frühzeitig Kontakt aufzunehmen.

Auslandschweizern wird dringendst empfohlen sich bei der Schweizer Botschaft oder beim Schweizer Konsulat an Ihrem Zielort anzumelden. Beim EDA   finden Sie weltweite Reisehinweise, Vertretungen, Checklisten fürs Auswandern oder die Rückkehr davon und vieles mehr.

ch.ch   ist ein etwas anderer Informationsservice der Schweizer Behörden. Häufige Fragen von Bürgerinnen und Bürger an Behörden werden schnell, korrekt und in fünf Sprachen beantwortet. Hier finden Sie Informationen zu allen möglichen Lebenslagen.

Bei temporärem oder ganzheitlichem Wegzug ins Ausland ist es sehr wichtig, dass Sie sich zusätzlich mit der SVA Zürich   in Verbindung setzen, um Unsicherheiten betr. den Sozialversicherungen wie z.B. AHV-Beiträge zu klären. So führen z.B. fehlende Beitragsjahre zu Rentenkürzungen und können damit verhindert werden.

An was ist sonst noch zu denken (nicht abschliessend!):

  • Abmeldung bei der Schweizerischen Krankenkasse (mit der Abmeldebescheinigung, die Sie bei der Abmeldung von der Einwohnerkontrolle erhalten)
  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem  Steueramt betr. Steuerabrechnung
  • Kontaktaufnahme mit der  SVA Zürich  
  • Abmeldung beim Strassenverkehrsamt Zürich
  • Informieren Sie allfällige Ärzte (Hausarzt, Zahnarzt...) über den Wegzug
  • Alle Versicherungen (Krankenkasse, Haftpflicht, Auto... etc.)
  • Allfällige Abonnemente (Zeitung, Fitness, SBB/ZVV +++) künden
  • Informieren Sie einfach alle, mit welchen Sie einen Vertrag haben oder regelmässig etwas zahlen müssen.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.

Zuständige Abteilung