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Adressänderung innerhalb von Wettswil a.A.

Bei einem Zuzug  nach, Umzug   innerhalb oder Wegzug   von Wettswil am Albis können Sie sich bequem online über eUmzugCH   oder persönlich am Schalter in Wettswil an-/um-/abmelden. Die gesetzliche Meldefrist dafür beträgt maximal 14 Tage ab Ereignis.

Bei allfälliger persönlicher Vorsprache bitte folgendes für die Adressänderung innerhalb von Wettswil a.A. an den Schalter mitbringen:

Schweizerische Staatsangehörige:
Mietvertrag oder Wohnungsausweis

Ausländische Staatsangehörige:
Ausländerausweis und Mietvertrag oder Wohnungsausweis

Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie eine Adressänderung innerhalb von Wettswil am Albis von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen ist der Einwohnerkontrolle eine entsprechende Erklärung ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sind auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes vorzulegen.

Wichtig: Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift (Einverständnis) von beiden Elternteilen benötigt.

Militärdienstpflichtige melden die Adressänderung bitte auch der Militärverwaltung  und beachten deren Hinweise.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.

Zuständige Abteilung