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Führerausweis

Antragsverfahren für den erstmaligen Lernfahr- oder Führerausweis

Der Gesuchsteller hat bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorzusprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte, Ausländerausweis oder Reisepass) vorzulegen. Eine persönliche Abgabe (ohne vorgängige Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle) ist ebenfalls direkt beim Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli möglich.

Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Bei Abgabe bei der Einwohnerkontrolle, leitet diese das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter. Für die Überprüfung der Identität und das Weiterleiten an das Strassenverkehrsamt erhebt die Einwohnerkontrolle eine Gebühr von CHF 20.00. Die weiteren Gebühren entnehmen Sie bitte der Website des Strassenverkehrsamtes.

Die Antragsformulare können bei der Einwohnerkontrolle, bei jeder Polizeistelle sowie beim Strassenverkehrsamt  online und physisch bezogen werden.

Die Adressen, Anfahrtswege, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Strassenverkehrsämter des Kantons Zürich erfahren Sie auf deren Website.

 

Der neue Führerausweis in Kreditkartenformat

Der neue Führerausweis ist unbeschränkt gültig und enthält keine Adresse. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton ist kein Umtausch mehr erforderlich. Adressänderungen sind dem Strassenverkehrsamt im Wohnsitzkanton jedoch immer zu melden.

Die Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen müssen diese bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.

Die Antragsformulare können bei der Einwohnerkontrolle, bei jeder Polizeistelle sowie beim Strassenverkehrsamt  online und physisch bezogen werden.

Die Gebühren entnehmen Sie bitte ebenfalls der Website des Strassenverkehrsamtes.

 

Ausländischer Führerausweis

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umschreiben. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig direkt beim Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes ein.

Die Antragsformulare können bei der Einwohnerkontrolle, bei jeder Polizeistelle sowie beim Strassenverkehrsamt  online und physisch bezogen werden.

Die Gebühren entnehmen Sie bitte ebenfalls der Website des Strassenverkehrsamtes.

Zuständige Abteilung