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Waffenerwerbsschein

Erwerb

Unter Erwerb einer Waffe werden Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile können sowohl im Handel als auch von Privaten mittels Waffenerwerbsschein erworben werden.

Bewilligungspflichtige Waffen

Pistole, Revolver, Selbstladebüchse, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftsrepetierer, ausländische Ordonanzrepetiergeräte, Selbstladeflinten, halbautomatische Gewehre (z.B. Sturmgewehr PE90, PER57). Diese Aufzählung ist nicht vollzählig, weitere Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei Fedpol.

Gesuch

Das vollständig unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Wettswil a.A., Abteilung Präsidiales einzureichen:

  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, nicht älter als drei Monate
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

Verfahren

Das Gesuch wird geprüft und anschliessend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet.

Verweigerungsgründe

  • Minderjährigkeit
  • Annahme, dass die gesuchstellende Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
  • Eintrag im Strafregister wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung
  • Krankheiten, die für den Umgang mit Waffen ein erhöhtes Risiko darstellen könnten, wie Medikamente-, Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit

Gültigkeit

Der Waffenerwerbsschein wird für sechs Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig.

Gebühr

Die Gebühr beträgt Fr. 50.00

Zuständige Abteilung