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Fristerstreckungen

Die Steuererklärung ist jeweils bis zum 31. März einzureichen. Sollten Sie die Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termines beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristerstreckung. Die Einreichefrist kann längstens bis am 30. November erstreckt werden. Mahnfristen sind nicht erstreckbar. Das Formular E-Fristverlängerung kann am Online-Schalter bezogen werden.

Zuständige Abteilung