Einbürgerung von Ausländern
Ordentliche Einbürgerung
NEU: Gesuch für die ordentliche Einbürgerung online einreichen - scrollen Sie bis zu "Gesuch einreichen" und klicken Sie dann auf "starten"
(Einreichung eines physischen Gesuchs nur noch in Ausnahmefällen möglich)
Informieren
Über diesen Link können Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen, das Einbürgerungsverfahren und dessen Voraussetzungen informieren, sowie den «Einbürgerungs-Checker» nutzen, um herauszufinden, ob Sie sich bereits einbürgern lassen können.
Gesuchsunterlagen und Merkblätter
Die Gesuchsformulare und Merkblätter stehen auf der Webseite des Gemeindeamts des Kantons Zürich zum Download zur Verfügung. Reichen Sie das Gesuch bitte online ein. Wenn Sie den Online-Prozess starten, werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt und gelangen auch so zu allen benötigten Formularen.
Untenstehende Links helfen Ihnen bei der Bestellung der folgenden Unterlagen:
- Wohnsitzbescheinigung
- Personenstandsausweis / bei Familien: Familienausweis (sofern bereits im Zivilstandsregister erfasst)
Falls Sie noch nicht im Schweizerischen Zivilstandsregister erfasst sind, füllen Sie bitte das Formular des Kantons aus und senden Sie es dem für Wettswil am Albis zuständigen Zivilstandsamt in Adliswil ein. Bei Unsicherheiten, ob Sie bereits erfasst sind, kontaktieren Sie bitte direkt das Zivilstandsamt.
Weitere Auskünfte sind bei der Einbürgerungsabteilung oder online beim Gemeindeamt Zürich erhältlich.
Vorgehen
Über das genaue Vorgehen geben die genannten Links Auskunft.
Dauer des Verfahrens
Das Einbürgerungsverfahren dauert ca. 1 ½ Jahre.
Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung
Folgender Link gibt über die gesetzlichen Bestimmungen der erleichterten Einbürgerung Auskunft: Gesetzliche Bestimmungen der Einbürgerung.
Weitere Auskünfte sowie die benötigten physischen Gesuchsformulare (nur für die erleichterte Einbürgerung) sind bei der Einbürgerungsabteilung erhältlich.