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Identitätskarte und Pass

Die Gemeindeverwaltung kann ausschliesslich Identitätskarten-Anträge entgegennehmen, keine Anträge für Pässe oder Pass/IDK-Kombi. Alles was mit einem Pass zu tun hat, auch das Kombi, ist beim Passbüro Zürich zu beantragen.

Wenn Sie nur eine ID-Karte wünschen und was Sie hierzu alles an den Schalter bringen müssen, lesen Sie weiter unten. 

Alle benötigten Informationen zum Schweizer Pass und der Schweizer Identitätskarte finden Sie beim kantonalen Passbüro Zürich  und/oder dem Bundesamt für Polizei (FEDPOL).

Das Merkblatt des kantonalen Passbüros Zürich hilft Ihnen für eine erste gute Übersicht und allf. Entscheidungsfindung, ob Sie nur eine ID-Karte, nur ein Pass oder vom günstigen Kombi-Angebot (Pass und ID-Karte) des Passbüros profitieren möchten.

Nicht verheiratete Paare mit minderjährigen Kindern sprechen entweder gemeinsam am Schalter der Einwohnerkontrolle für eine Identitätskarte oder beim Passbüro für den Pass oder fürs Kombi-Angebot (Pass und ID-Karte) vor oder das am Schalter abwesende Elternteil füllt die Zustimmungserklärung zu Hause aus und gibt diese unterschrieben der mit dem Kind vorsprechenden Person mit. 

ID-Kartenantrag bei der Gemeindeverwaltung 

Möchten Sie nur eine Identitätskarte für sich oder Ihr minderjähriges Kind / Ihre minderjährigen Kinder beantragen und kein Pass (auch kein Kombi), so besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten oder vereinbaren mit uns ein Termin ausserhalb der Öffnungszeiten.

Für ID-Karten Anträge nehmen Sie bitte zu uns an den Schalter mit:
- Alte ID-Karte (wenn vorhanden*),
- ein Passfoto , das nicht älter als 1 Jahr ist  und den Richtlinien des Kantons entspricht (kann uns auch in digitaler Form per E-Mail zugestellt werden)
- minderjähriges Kind von nicht verheirateten Eltern: bitte ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des am Schalter abwesenden Elternteils mitbringen
- Gebühren  (können in bar, mit EC/Maestro, Postcard, Twint oder Kreditkarte bezahlt werden)

*Ist Ihre ID-Karte verloren gegangen / gestohlen worden, so holen Sie sich bitte eine Verlustanzeige der ID-Karte bei einem beliebeigen Posten der Kantonspolizei  und bringen diese mit, besten Dank.

Bei Erstbeantragungen von ID-Karten wie z.B. für Babys, nehmen Sie bitte den Geburtsschein oder den Familienausweis mit. 

Wir müssen jede Person, die einen Antrag stellt, am Schalter gesehen haben. Kinder müssen ab Schulalter zudem selbständig unterschreiben. 

Weitere Merkblätter und Formulare (wie z.B. auch das Einverständnis eines Beistandes) sind auf der Webseite des kantonalen Passbüros  zu finden. 

Bitte beachten Sie: Für Reisen nach England benötigen Sie einen Schweizer Pass, die ID-Karte reicht nicht aus. 

Bei Interesse betr. Einbürgerung von Schweizern und/oder Ausländern finden Sie alle Informationen in den Dienstleistungen des Berreiches Bürgerrecht.

Zuständige Abteilung