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Friedensrichteramt

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. 

Die wichtigsten Formulare finden Sie auf der Website des Verbands der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich

Adresse

Friedensrichteramt
Postadresse:
In der Rehweid 12 , 8907 Wettswil a.A.

Tel. 044 700 12 05

Adresse

Friedensrichteramt
Post- und Amtslokaladresse
Poststrasse 2 , 8907 Wettswil a.A.

Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Beschreibung Friedensrichterarmt

Hauptaufgaben:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Ihre Ansprechpartner

Name Funktion
Schärer Jürg Funktion
  • Friedensrichter

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