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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Seit 1. Januar 2013 sind in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Die KESB sind zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig sind, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank. Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand ein. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.

Adresse

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Sagistrasse 8a , 8910 Affoltern a.A.

Tel. 044 541 01 41
E-Mail
Webseite

Beschreibung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Hauptaufgaben:

  • Beistandschaften zur Entlastung einer Person, die Hilfe braucht
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Betreuung der Beistände
  • Prüfung von Vorsorge-Aufträgen
  • Prüfung von Patienten-Verfügungen
  • Nötige Massnahmen für den Kindesschutz und die Adoptionen