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Familiennachzug

Möchten Sie Ihre Familie in die Schweiz holen? Sofern es sich bei Ihren Familienangehörigen um visumsbefreite Schutzsuchende (z.B. ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass) handelt, können sie in die Schweiz einreisen und hier selbständig ein Gesuch für den Schutzstatus stellen. Sofern es sich bei Ihren Familienangehörigen um visumspflichtige Schutzsuchende handelt, können sie sich an eine Schweizer Auslandsvertretung wenden.